Meist übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten. Allerdings müssen Sie in diesem Fall einen Selbstbehalt von 50 % und eine Obergrenze von 500 CHF pro Jahr einhalten. Sollten Sie eine Zusatzversicherung besitzen, können die Leistungen abweichen. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt mit der Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen. Dort werden Sie von den Sachbearbeitern umfassend informiert, welche Leistungen in Ihrer Police enthalten sind.
Eventuell wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse ein Nachweis verlangt, der bestätigt, dass die Fahrten medizinisch notwendig sind. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, der Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausstellt. Diese senden Sie gemeinsam mit dem Beleg der Fahrt an Ihren Krankenversicherer, damit Ihnen die Kosten erstattet werden können. Einige Krankenkassen haben einen Kooperationsvertrag für Transportleistungen gemäß dem Krankenversicherungsgesetz. Wenn Sie über knappe finanzielle Mittel verfügen, können Sie sich an Pro Infirmis oder Pro Senectute wenden.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein Härtefallgesuch bei der Stiftung BTB einzureichen oder sich an die AHV (im Rahmen von Ergänzungsleistungen) oder die IV (im Rahmen einer Hilflosenentschädigung) zu wenden, um einen Zuschuss oder eine vollständige Kostenübernahme zu erhalten. Wenn Sie nicht Besitzer eines BTB Ausweises sind, dann berechnen wir die Vollkosten der Grundtaxe und des Kilometerpreises.
Unser Team erklärt Ihnen gerne, wie Sie Mitglied der Stiftung Behinderten Transport Bern werden können, um einen BTB Ausweis zu erhalten.
Somit sind wir für Sie in der ganzen Region pünktlich unterwegs und einsatzbereit.